Konformitätszertifikat gemäß DKD-Kalibrierschein

  • Das Konformitätszertifikat bescheinigt, ob ein Gerät die durch Sie gestellten Anforderungen zum Zeitpunkt der Kalibrierung einhält
  • Das Konformitätszertifikat gibt Ihnen Sicherheit bei der Bewertung Ihrer Waagen
  • Die aufwendige Interpretation der Kalibrierergebnisse entfällt
  • Bei geeichten Waagen kann, wenn die Waage bei der Kalibrierung auch nach den Prüfvorschriften der EN 45501 geprüft wurde, auch eine Aussage zur Einhaltung der Eichfehlergrenzen ausgegeben werden

Sicherheit für Ihre Prüfmittelüberwachung

  • Waagen sind Prüfmittel, für die sichergestellt werden muss, dass sie mit ausreichender Genauigkeit arbeiten
  • Bisher konnten im DKD-Kalibrierschein für Waagen keine Aussagen über die Einhaltung von Fehlergrenzen getroffen werden, d.h. eine Beurteilung des Kalibrierergebnisses (Einhaltung von Toleranzen) musste durch den Anwender erfolgen
  • Eine Konformitätsaussage kann gemäß der europäischen Kalibrierrichtlinie EURAMET/cg-18/v.01 nun getroffen werden
  • Die Beurteilung der Kalibrierergebnisse erfolgt dabei im Hinblick auf Ihre spezielle Wägeaufgabe
  • Ein Konformitätszertifikat sollte zu allen Waagen erstellt werden, die als Prüfmittel in qualitätskritischen Bereichen eingesetzt werden